SCHIMMELGUTACHTER-VEST J. Kortenbruck
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Schwamm / holzzerstörende Pilze

Holzschäden an verbautem Holz entstehen hauptsächlich durch holzzerstörende Pilze, dem sogenannten Schwamm. Wichtige Faktoren für einen Befall mit einem sogenannten Schwamm / holzzerstörenden Pilz sind das Nährsubstrat, die Temperatur, der PH-Wert und die Feuchtigkeit des Holzes. Besonders die Temperatur und die Luftfeuchtigkeit spielen eine große Rolle beim Wachstum und der Ausbreitung. Pilze und Schwämme benötigen kein direktes Licht, um zu wachsen, sie lieben die Dunkelheit mit wenig Luftbewegung, was sie besonders gefährlich macht. Sie wachsen oft in versteckten, dunklen Bereichen und können das Holz so stark schädigen, dass seine Tragfähigkeit und die Statik gefährdet ist. Typische Befallsstellen zum Beispiel in Altbauten sind Deckenbalken in ihren Auflagebereichen im Außenmauerwerk, an den Dachverbundhölzern wie Fußpfette, Kehlbalken und Sparrenköpfen. Das Schadensbild am Holz kann von unter einer intakten Oberfläche bis zur vollständigen Zerstörung gehen.

Die häufigsten und bekanntesten holzzerstörenden Pilze in Altbauten sind sogenannte Braunfäule- und Weißfäulepilze:


• Echter Hausschwamm (Serpula lacrimans)
• Brauner Kellerschwamm (Coniophora puteana)
• Weißer Porenschwamm (z.B. Fiproporea vailantii)


Wird ein Pilzbefall festgestellt, ist die genaue Bestimmung der Pilzart entscheidend. Hierzu muss ein Sachverständiger/Gutachter hinzugezogen werden, welcher die Schadensart und den Umfang/ Ausbreitung des Befalls nach DIN 68 800 Teil 4 feststellen kann.

Einige Pilze verfärben das Holz (Bläuepilze) und schwächen dessen Tragkraft, während andere, wie Weiß- und Braunfäulepilze, die Zellulose oder das Lignin im Holz abbauen und erheblich die Tragfähigkeit beeinträchtigen.
Oft kann das Wachstum bestimmter Pilze durch eine leichte Temperaturerhöhung oder die Beseitigung der Holzdurchfeuchtung gestoppt werden.

Der bekannteste, gefährlichste und berüchtigste ist der "Echte Hausschwamm", der unbemerkt über große Strecken mit seinen Myzelien wachsen kann und sehr widerstandsfähig ist.
Der Befall mit "Echtem Hausschwamm" erfordert umfassende Sanierungsarbeiten, welche in der DIN 68 800 Teil 4 und dem WTA-Merkblatt  1-2, Der Echte Hausschwamm, festgelegt sind. In der DIN 68 800 Teil 4 spricht man von einer sogenannten "Regelsanierung".

 

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